COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr
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Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Strassen Bestimmungen für den Strassenverkehr verfügt.
Die Verfügung tritt sofort in Kraft und gilt höchstens bis am 30. September 2020. externe Seite Weiterlesen