VV Rhein-Ruhr
Zukünftige Gestaltung der Fahrzeuge
Projektbeschreibung
Laufzeit
07.2013-08.2016
Auftraggeber
SMA und Partner AG
Bearbeiter
Prof. Dr. U. Weidmann, E. Bosina und M. Meeder
Zusammenfassung
Das System der S-Bahn Rhein-Ruhr wurde von Beginn an auf eine Einstiegshöhe von 96 cm ausgerichtet. Hintergrund waren die damaligen technischen Möglichkeiten in der Fahrzeugtechnik zur Schaffung eines niveaugleichen Einstiegs. Das System der S-Bahn Rhein-Ruhr zeichnet sich allerdings auch durch einen hohen Anteil an Mischverkehrsstrecken aus, da hier neben der S-Bahn auch andere Personen- und Güterzüge verkehren. Dadurch ist es aus betrieblichen Gründen auch längerfristig nicht möglich, alle Bahnsteige auf eine Höhe von 96 cm umzubauen, weswegen im derzeitigen Zustand ein Mischsystem zwischen beiden Bahnsteighöhen existiert. Der VRR beabsichtigt daher zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen langfristig eine einheitliche Bahnsteighöhe von 76 cm für alle SPNV-Verkehre zu definieren.
Vor diesem Hintergrund sind auch die Anforderungen an die zukünftige Fahrzeuggeneration zu definieren. Die heute im VRR eingesetzten Fahrzeuge stellen klassische S-Bahnfahrzeuge für den Betrieb auf höchstbelasteten S-Bahnsystemen mit sehr hohen Fahrgastwechselzahlen dar. Allerdings sind ähnliche Fahrzeugkonzepte aufgrund der baulichen Einschränkungen bei einer niedrigeren Bahnsteighöhe nicht umsetzbar. Im Vorgriff der anstehenden Ausschreibung der S-Bahn-Rhein-Ruhr sollten daher verschiedene Fragestellungen geklärt werden, um sicherzustellen, dass das zukünftige Fahrzeugkonzept mit einer Einstiegshöhe von 76 cm die Anforderungen an die Fahrgastwechselzeiten sicher und zuverlässig erfüllen kann.
Im Rahmen dieser Studie wurden daher insbesondere die Auswirkungen von Stufen zwischen Fahrzeug und Bahnsteig sowie im Fahrzeug evaluiert und ihre Auswirkungen auf den Fahrgastwechsel abgeschätzt. Zusätzlich wurden weitere Einflussgrössen, wie die Türbreiten und die Grösse des Drängelraumes, analysiert und quantifiziert. Aufbauend auf diesen Analysen wurden Mindestanforderungen an die Ausgestaltung des Fahrgastraumes definiert, die in zukünftigen Fahrzeugausschreibungen eingehalten werden sollen, um akzeptable Fahrgastwechselzeiten sicherstellen zu können.