Glossar
Öffentlicher Verkehr
Definition
Der öffentliche Verkehr stellt ein Leistungsangebot zur Ortsveränderung von Personen und materiellen Gütern mit definierter örtlicher und zeitlicher Verfügbarkeit bereit, das von jedermann aufgrund vorgegebener Beförderungsbestimmungen beansprucht werden kann, verschiedene Einzelnachfragen zusammenfasst und den Zwang zum Selbstfahren ausschliesst.
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Vorgang (am Bahnsteig), der alle fahrzeug- und bahnhofssseitigen Bedingungen (Zugzusammenstellung, Bremskontrollen, Fahrgastwechsel, Gepäckumschlag etc.) für die Abfahrt eines Zuges umfasst. Die Abfahrerlaubnis darf erst dann erfolgen, wenn der Zug abfahrbereit ist. Der Fahrgastwechsel, Umschlag von Gütern und die Zugsformation müssen beendet und die nachfolgende Fahrt gesichert sein.
- Seitlich: Verschleissform am Schienenkopf von Bogenaussenschienen. Durch die Zweipunktberührung des Radprofils an der Innenseite der Bogenaussenschiene kommt es zu einer asymmetrischen Abnutzung des Schienenkopfes.
- Vertikal: Verschleissform auf der Lauffläche der Schiene; wellenförmige Abnutzung durch Schwerkraft.
Gebäude, welches Räume und Anlagen für den Betrieb, Verkauf, Informationen sowie Dienstleistungen, die mit der Reise nur indirekt zu tun haben, umschliesst. Im übertragenen Sinn gehören Warteraum, Billettautomat und Informationsträger bei Strassenbahn- und Bushaltestelle auch dazu.
Das Aufnahmegebäude als Bau oder Anlagekomplex hat verschiedene Funktionen. Diese sind in fahrgastbezogene und nicht fahrgastbezogene Einrichtungen unterteilbar.
Fahrgastbezogene Einrichtungen
- Zu primären Einrichtungen gehören die direkt mit Beginn oder Ende einer Reise zusammenhängenden Funktionen. Sie sind in der Regel unabhängig von Grösse und Bedeutung des Bahnhofs und richten sich nach dem Angebot der den Bahnhof berührenden Linien.
- Sekundäre Einrichtungen stehen im Zusammenhang mit dem Reisen, sind aber für den Fahrgast nicht in jedem Fall zwingend notwendig. Sie sind abhängig von der Bedeutung des Bahnhofs und werden z.T. durch Dritte betrieben.
- Die Tertiären Einrichtungen stehen nicht eigentlich mit dem Reisen in Verbindung, sondern mit der günstigen Verkehrslage von Bahnhöfen. Sie sind abhängig von der Lage des Bahnhofes im Ort und dessen Bedeutung und werden durch Dritte betrieben.
Nicht fahrgastbezogene Einrichtungen
Dazu gehören Räume für den Betriebsdienst (Fahrdienstbüro, Stellwerk, Zugleitstelle), Sozialanlagen für die Beschäftigen (Personalaufenthaltsräume, Garderoben) sowie technische Räume für den Bahnbetrieb (Sicherungseinrichtungen). Sie haben keinen Bezug zum Kunden, da sie dem Bahnbetrieb dienen. Die Einrichtungen sind nicht zwingend im Aufnahmegebäude unterzubringen, werden aber aus wirtschaftlichen Überlegungen oft mit Kundenaufgaben verbunden.
Höhengleiche Kreuzung von Bahngleisen auf unabhängigem Bahnkörper mit öffentlichen oder privaten Strassen oder Wegen und Bahnbetrieb nach den allgemeinen Bestimmungen der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV). Die Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Verkehr) kann fallweise höhengleiche Kreuzungen von Bahngleisen ohne unabhängigen Bahnkörper dem Eisenbahngesetz zuordnen.
Planvorgabe der Vorgänge und Abläufe, welche zur Erbringung der gewünschten Transportleistungen einer Unternehmung des öffentlichen Verkehrs benötigt werden. Dazu gehören Fahrpläne, Wagenumlaufpläne, Belegungspläne von Gleisen, Dienstpläne des Betriebspersonals etc., jedoch keine administrativen Angelegenheiten wie Tarifordnungen oder Einsatzpläne der Kundendienstmitarbeiter. Das Betriebsprogramm ist nicht unbedingt zeitlich konstant. Es kann, wenn die Verhältnisse es erfordern, kurzfristig geändert werden. Es beschreibt den Sollzustand der Leistungserstellung.
Gesamtheit aller momentanen Vorgänge und Abläufe, welche das aktuelle Betriebsprogramm realisieren. Dies umfasst z.B. momentan verkehrende Züge und Rangierfahrten, eingestellte Fahrstrassen mit den Signalbildern der zugehörigen Haupt- und Rangiersignale oder geplante Unterhalts- und Wartungsarbeiten an der Infrastruktur. Unter dem aktuellen Zustand oder Istzustand des Betriebsprozesses versteht man z.B. Zusammensetzung, Standort und Geschwindigkeit von Zügen, Stellung der Weichen und Signale, Zustand der Blockanlagen etc.
Sämtliche Aufgaben der direkten Beeinflussung (on-line) des Betriebsprozesses, sodass dieser das vorgegebene Betriebsprogramm entsprechend den Sollvorgaben realisieren kann. Dies umfasst die Handlungen der sogenannten Stellebene auf den Betriebsstellen wie Fahrstrasseneinstellung, Weichen steuern, Fahrzeuge in Bewegung setzen und anhalten, Züge zusammenstellen, Kommunikationsprozesse usw.
Siehe Grafischer Fahrplan
Aufstellung für den Einsatz des Betriebspersonals. Der Dienstplan ist auf den einzelnen Mitarbeiter bezogen und garantiert das aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu beachtende Verhältnis von Dienst- und Ruhezeit sowie deren Aufteilung in weitere Komponenten. Die Dienstreihenfolge ist angebotsbezogen; sie erbringt den Nachweis, dass zu jeder Zeit alle für die Betriebsdurchführung notwendigen Dienste besetzt sind.
Sämtliche Aufgaben, die es erlauben, die Erkenntnisse aus der Betriebsüberwachung in Massnahmen umzusetzen, welche die Abweichung des Istzustandes des Betriebsprozesses vom durch das Betriebsprogramm vorgegebenen Sollzustand verringern. Um die Massnahmen zu realisieren, wird das aktuelle Betriebsprogramm auf Dispositionsebene geändert und den zuständigen Stellen der Steuerungsebene zur Ausführung übermittelt. In gewissen Fällen können die disponierende und die betriebssteuernde Stelle auch identisch sein (Betriebszentralen).
Grünfläche entlang von Gleisen, die
- den Bahnen gehört und von den Bahnen oder Dritten unterhalten wird sowie
- Dritten gehört und von diesen oder den Bahnen unterhalten wird.
Grünflächen, die sich losgelöst von Gleisen bei elektrischen Anlagen, Bahnhöfen, Ausbildungszentren etc. sowie ausserhalb von Anlagen der Bahn befinden werden als "andere Grünflächen" bezeichnet.
European Train Control System. Harmonisiertes Zugsicherungssystem zur Vereinheitlichung der verschiedenen länderspezifischen europäischen Zugbeeinflussungssysteme für einen zunehmenden grenzüberschreitenden Fahrzeugeinsatz und Netzzugang.
ETCS Level 2 verzichtet auf die Signalisierung durch ortsfeste Signale.
Bei ETCS Level 3 wird die Zugvollständigkeits-kontrolle an Bord des Fahrzeuges durchgeführt (Voraussetzung für das Fahren in beweglichem Blockabstand).
Der Fahrweg ist nicht in feste Bockabschnitte unterteilt. Die Geschwindigkeit aufeinander folgender Züge wird mit Hilfe von speziellen Mess- und Steuergliedern so geregelt, dass stets der erforderliche Abstand zur Bremsung zwischen ihnen eingehalten ist. Auf Signale in der Aussenanlage wird verzichtet.
Folgefahrschutz. Grundprinzip der herkömmlichen Eisenbahnsicherung: Die Strecke ist in Blockabschnitte unterteilt; ein Fahrzeug darf erst in einen Blockabschnitt einfahren, wenn das vorausfahrende Fahrzeug den Blockabschnitt restlos geräumt hat und das Gleis nicht durch einen Gegenzug beansprucht wird.
Bezeichnung für den mit ortsfesten Signalen signalisierten stellwerkmässig gesicherten Fahrweg über verschlossenen Weichen. Definierter Abschnitt eines Gleises, auf dem eine Fahrt visuell oder mit Sicherungsanlagen dahingehend überwacht wird, dass gleichzeitig keine weitere Fahrt (feindliche Fahrt) stattfinden kann.
Technische Fahrzeit inklusive Zeitreserven (auch Fahrplanzeit genannt) um Unregelmässigkeiten und Störungen zu kompensieren bzw. den Fahrplan für ein Ermöglichen von pünktlichem Verkehr zu stabilisieren. Bei den Zeitreserven unterscheidet man zwischen zwei Zuschlägen: Regelzuschlag und Sonderzuschlag
Fahrzeitzuschlag zur Gewährleistung von Betriebsstabilität und Fahrplanzuverlässigkeit. Die Fahrt eines Zuges unterliegt vielfältigen Beeinträchtigungen. Zum ersten variieren die Haltezeiten und durch Anschlusszüge werden Verspätungen übertragen. Zum zweiten basiert die Fahrzeitberechnung wie jede technische Berechnung auf Annahmen, welche im praktischen Betrieb selten vollständig erfüllt sind.
Ortsveränderung von Personen, Gütern, Energie oder Nachrichten über eine längere Distanz. In der Schweiz gehören zum Fernverkehr alle Ortsveränderungen, die über den Agglomerations- und Regionalverkehr hinausgehen. Dabei kommt es oft zu Überschneidungen, wie etwa zwischen Bern und Biel oder zwischen Zürich und Winterthur.
Anlage, in welcher Ladeeinheiten des kombinierten Ladungsverkehrs zwischen verschiedenen Zügen umgeschlagen werden (Schiene/Strasse), z.B. zwischen Ferngüterzügen sowie Fern- und Nahgüterzügen. Reine Gatewayterminals mit ausschliesslich Schiene/Schiene-Umschlag sind jedoch selten. Zur Bedienung des Nahbereichs des Terminals wird oft ein Teil der Ladeeinheiten auf Strassenfahrzeuge umgeschlagen.
Rundfahrten und alle übrigen regelmässigen und gewerbsmässigen Fahrten, die nicht unter den Linienverkehr einschliesslich linienverkehrsähnliche Fahrten und Sonderformen des Linienverkehrs fallen und bei denen vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden, die auf Initiative eines Auftraggebers oder der Transportunternehmung selbst gebildet wurden.
Der von fahrenden Schienenfahrzeugen benötigte Raum unter, neben oder über den Gleisen, in dem Personen durch diese Fahrten gefährdet werden können.Zum Gleisbereich gehört auch der Bereich von allfälligen Fahrleitungs- und Energieversorgungsanlagen mit den davon ausgehenden Gefahren des elektrischen Stromes. Der massgebende Gleisbereich ist jeweils mit Einbezug des geschwindigkeitsabhängigen Gefahrenbereichs in der seitlichen Ausdehnung festzulegen.
Die Anlage für den Publikumsverkehr, ohne Möglichkeit für die Regelung des Zugverkehrs; unmittelbare Umgebung eines Haltepunktes, inklusive Gleise, Bauten und weitere Einrichtungen. Sie bildet die Nahtstelle zwischen Fussgänger und öffentlichem Verkehr, indem sie Abfertigungs- und Informationsaufgaben dient.
Grösste zulässige Geschwindigkeit von Triebfahrzeugen und Zügen. Sie wird begrenzt durch Strecken bzw. Stationsgeschwindigkeit, antriebs- und bremstechnische Ausrüstung der Fahrzeuge, konstruktive Gegebenheiten wie Laufeigenschaften und Höchstdrehzahl, allgemeingültige Grenzen der Geschwindigkeit und der Bremsverhältnisse.
Intermodaler Verkehr, bei welchem der Langstreckenverkehr auf der Schiene, mit Binnen- oder Seeschiffen abgewickelt wird und der Vor- und Nachlauf auf der Strasse gehalten wird.Im unbegleiteten kombinierten Güterverkehr werden die Ladeeinheiten (mit oder ohne Kraftfahrzeug) auf einem Teil der Strecke ohne Fahrer auf Bahn oder Schiff transportiert.Im begleiteten kombinierten Güterverkehr wird das Strassenmotorfahrzeug mit Fahrer im Schienentransport mitgeführt. Auch bekannt unter "Rollende Landstrasse" oder "Autobahn".
Die Umhüllende des für die Durchfahrt von Fahrzeugen und weitere bahnbetriebliche Zwecke freizuhaltenden Raumes. Dementsprechend setzt es sich zusammen aus dem durch die Grenzlinie fester Anlagen begrenzten Raum und den zusätzlich erforderlichen Sicherheitsräumen.
Das Lichtraumprofil ist wie folgt aufgebaut:
- Die Bezugslinie (Raumbedarf des bewegten Fahrzeuges mit Beladung auf ideal verlegtem Gleis) bildet die Grundlage.
- Für Bauten ist ein Zuschlag für die Verlegetoleranzen des Gleises und den kinematischen Raumbedarf zu berücksichtigen; dieser wird durch die Grenzlinie fester Anlagen umhüllt.
- Zusätzlich erforderliche Sicherheitsräume (Fensterraum, Dienstweg, Schlupfweg).
Alle durchgehenden Fahrten von Kursen mit gleichem Anfangs- und Endpunkt, eingeschlossen einzelne Verstärkungs-, Früh- und Spätkurse auf Teilstrecken. Als Anfangs- und Endpunkte gelten auch Knotenpunkte und Punkte, an denen die Erschliessungsfunktion ändert. Angebote mit unterschiedlicher Erschliessungsfunktion auf derselben Strecke gelten als eigene Linie.
Leistungsangebot auf einer in vorgegebenen Zeitfolgen befahrenen Strecke mit definierten Haltepunkten. Der Linienbetrieb ist mit Abstand am weitverbreitesten und entspricht der Definition des öffentlichen Verkehrs am ehesten, bedingt jedoch die vier betrieblichen Bindungen (Fahrplan, Strecke, Linie, Haltestelle). Er lässt sich in drei Gruppen aufteilen:
- konventioneller Linienbetrieb
- Tourenbetrieb
- Bedarfslinienbetrieb
Kenngrösse über die Anteile jedes Verkehrssystems am Gesamtverkehr.
Ein Problem bereitet dabei die Definition des Gesamtverkehrs. Meistens wird der Anteil eines Verkehrssystems mit der Summe (mIV + ÖV) verglichen, wobei geklärt sein muss, ob von der Anzahl Bewegungen oder den zurückgelegten Personen-/Tonnenkilometern gesprochen wird. Wird der Langsamverkehr (Velo, Fussgänger) auch miteinbezogen, so spricht man vom "totalen Modal Split". Hier stellt sich wiederum die Frage, bis zu welcher Distanz eine Bewegung zu Fuss als zu berücksichtigende Bewegung gilt.
Grundsätzlich sollte beim Modal Split angegeben werden, für welches Verkehrssystem der Modal Split angegeben wird, welche "Quantität" zugrunde liegt und auf welchen "Gesamtverkehr" sich der Modal Split bezieht.
Fahrstrasse, die in der Regel mit Zwergsignalen gesichert ist. Rangierfahrten finden gewöhnlich innerhalb der Bahnhöfe statt. Rangierfahrzeuge müssen in von haltenden Zügen belegte Fahrstrassen hineinfahren können (bereitstellen und abholen von Wagen). Da bei Rangierfahrten keine feindlichen Zugsfahrten stattfinden können, ist die Sicherung von Fahrstrassen durch feindliche Rangierfahrten in älteren Anlagen nicht vollständig.
Betriebsform, bei der am Fahrplan als Mittel zur zeitlichen Bündelung der Nachfrage festgehalten wird. Die verbleibenden drei betrieblichen Bindungen (Strecke, Linie, Haltestelle) werden je nach Systemvariante aufgehoben, was beispielsweise zu Linienabweichungen, Linienaufweitungen oder Korridoren führt.
ÖV-Trasse, die auf den Seiten der Fahrstreifen des mIV angeordnet ist.
Laufart der Radachse. Modelliert man den Radsatz als Doppelkegel, der auf zwei parallelen Rollkanten läuft, lässt sich nachweisen, dass der Radsatz sich dauernd selbst zentriert. Jede nicht zentrische Lage ist gleichbedeutend mit dem Abrollen auf unterschiedlichen momentanen Laufkreisdurchmessern, woraus bei gleicher Winkelgeschwindigkeit eine Wegdifferenz zwischen den beiden Kegeln resultiert. Solange echtes Abrollen gewährleistet ist, also kein Gleiten auftritt, ergibt sich aus dieser Wegdifferenz eine Wendebewegung des Doppelkegels, bis beide Kegel auf dem gleichen Laufdurchmesser laufen. Dann beginnt die entgegen gerichtete Wendebewegung, so dass der Doppelkegel einen permanenten sogenannten Sinuslauf ausführt.
Darstellung der Höchstgeschwindigkeiten für Züge der Zugreihen R, A, D und N. Sie enthält für alle Strecken die Geschwindigkeitsangaben der einzelnen Zug- und Bremsreihen sowie zusätzliche Angaben über beschränkte Ein- und Ausfahr-geschwindigkeiten der Bahnhöfe, Beschränkungen in Kurven, über Kilometrierung und Steigungen, Einrichtungen für Gleiswechselbetrieb etc.
Unabhängige Bahn, Definition siehe Metro
Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen, die über die Tarifgemeinschaft hinausgehend gemeinsame Fahrplangestaltung, Netzbildung, Betriebsführung von Linien usw. betreiben. Es wird eine besondere Organisation geschaffen, welche wesentliche Aufgaben (z. B. Verkehrsplanung, Einnahmenaufteilung) übernimmt. Diese Organisation arbeitet mit eigenem Personal und eigenen Sachmitteln.
Mehr oder weniger ausgeprägte, unregelmässige Unebenheiten der Fahrfläche.
Der Abstand der Wellenberge schwankt im Allgemeinen zwischen 8 und 30 cm (mittlere Wellen) sowie zwischen 25 und 150 cm (lange Wellen). Die Tiefe beträgt 0,1 bis 1 mm.
Wellen bilden sich dort, wo bei angetriebenen oder gebremsten Rädern die Kontaktpressung zwischen Rad und Schiene infolge dynamischer Radentlastung so gering wird, dass die Rollbewegung des Rades kurzzeitig in eine Makroschlupf- bzw. Gleitbewegung übergeht, wobei das Rad als Fräskopf wirkt.
Einzelne oder zusammengekuppelte Triebfahrzeuge mit oder ohne Wagen, die auf die Strecke übergehen, und zwar vom Zeitpunkt ihrer Übernahme durch das Fahrpersonal auf dem Abfahrgleis des Ausgangsbahnhofs bis zu ihrer Ankunft auf dem Ankunftsgleis des Bestimmungsbahnhofes, ausgenommen während Rangierbewegungen.
Für den Strassenverkehr gilt namentlich Art. 38 Abs. 1 SVG, wonach der Strassenbahn das Gleis freizugeben und der Vortritt zu lassen ist. Die Bahn fährt bei dieser Betriebsweise so, dass vor einem bereits im Lichtraumprofil festsitzenden und auf Sichtdistanz erkennbaren Hindernis angehalten werden kann. Der vom Zug beanspruchte Strassenraum darf vom Strassenverkehr nicht mehr belegt werden, wenn der Zug in Sicht kommt und eine Behinderung des Zugs nicht ausgeschlossen werden kann. Der Zug darf den Vortritt nicht erzwingen. Die örtliche Höchstgeschwindigkeit der Bahn, welche es erlaubt, die vorgenannten Bedingungen zu erfüllen, wird von der Bahn vorgeschlagen und vom BAV genehmigt.
Für bestimmte Fahrzeuge zwangsweise zu stellende Weiche, da diese u.U. bewegliche Teile aufweist und vom Fahrzeug nur in einer bestimmten Weichenstellung befahren werden kann. Sie finden sich in Drei- bzw. Vierschienengleisen bei gemeinsamen Anlagen von Normal- und Meterspur (Trennung Normalspur/Meterspur).
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